Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

PSS Magdeburg Börde
Inh. Peter Zeiske
Irxleber Straße 8a
39326 Hohe Börde
OT: Hermsdorf

– im folgenden PSS genannt –

§1. Allgemeines / Geltung
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von PSS.

§2. Angebot
(1) Alle Angebote von PSS auf der Internetseite www.pss-mdbk.de sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

§3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die von PSS genannten Preise zum Zeitpunkt Termin-Vereinbarung. Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise der angebotenen Dienstleistungen können abweichen, wenn ein Mehraufwand entsteht (neue Zieladresse, Beförderung zusätzlicher, bisher nicht genannter Hilfsmittel (Rollstuhl). In diesem Fall wird der Kunde vor der Fahrt darauf hingewiesen und erhält einen neuen Preis genannt.

(3) Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse, in bar oder per Rechnung.

(4) Der Fahrpreis ist sofort ohne Abzug fällig.

(5) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung seitens PSS 10 Tage nach der getätigten Fahrt in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Die Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Eine Verrechnung gegenseitiger Ansprüche ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PSS möglich.

(7) Soweit die vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens PSS nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung oder durch Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde PSS oder dem von uns mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

(8) PSS ist berechtigt, sich, in Fällen der Nichtleistung von Zahlungen, der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen.
a) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf PSS seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.
b) Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu PSS erst als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.

§4. Erfüllung
(1) Für die Erfüllung seiner Pflichten als Dienstleister behält sich PSS die Zusammenarbeit mit Dritten vor. Dies kann der Fall sein, wenn unvorhergesehen kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Gründe hierfür könnten u.a. ein Unfall oder eine Fahrzeugpanne sein, bei mehreren Fahrzeugen zur selben Zeit, beziehungsweise wenn alle anderen Fahrzeuge bereits ausgelastet sind. In diesen Fällen geben wir den Auftrag in Ihrem Interesse vertraulich weiter, ein anderes Fahrunternehmen springt, wenn möglich, ein.

(2) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass PSS seine Erfüllungspflicht wahrnehmen kann. Pünktlichkeit ist hier der wichtigste zu nennende Faktor, Fahrgäste haben zum vereinbarten Termin „abfahrbereit“ zu sein. Nur so können wir eine pünktliche Ankunft am Ziel garantieren, für Sie und für die nachfolgenden Fahrgäste/Patienten.

(3) Wartezeiten bei Abholung mittels Anruf in unserer Zentrale halten wir so kurz wie möglich. Das nächste verfügbare Fahrzeug schicken wir zu Ihnen, um sie nach Hause zu bringen. Je nach Fahraufkommen und den Fahrzeugstandorten kann die Wartezeit dabei variieren. Die durchschnittliche Wartezeit liegt zwischen 5 und 20 Minuten. Sollten Sie dennoch einmal länger auf ihr Fahrzeug warten, bitten wir um ihr Verständnis, da es sich hierbei um einen Ausnahmefall handelt.

(4) Die Mitnahme einer Begleitperson ist nur möglich, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt werden.
(a) Der Hauptfahrgast ist in seiner Mobilität (Rollstuhl, Gehhilfe) eingeschränkt und soll aus medizinischen Gründen eine Begleitperson haben.
(b) Die Begleitperson muss im Voraus für die gemeinsame Fahrt mit angemeldet werden.
(c) Bei Fahrtantritt muss sich die Begleitperson ausweisen und erhält ein Mitfahrer-Dokument, welches aus versicherungstechnischen Gründen auszufüllen und zu unterzeichnen ist.

§5. Datenspeicherung/Datenschutz
(1) Gemäß §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Fahrgast/Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Abrechnung und Zahlung (Abrechnung über Krankenkasse, private Zahlung, Zahlung durch Unternehmen/Arbeitgeber/Reiseveranstalter etc.) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Jederzeit können Sie unentgeltlich Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten erhalten. Zu diesem Zweck können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Dazu kontaktieren Sie uns über die Rufnummer 039206/6 22 34 oder senden eine E-Mail an info@pss-mdbk.de. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der Datenanfrage nur an die bei PSS hinterlegte Adresse erfolgen.

§6. Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Gerichtsstand von PSS.

(2) Der Sitz von PSS wird als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

§7. Impressum

PSS Magdeburg Börde
Inh. Peter Zeiske
Irxleber Straße 8a
39326 Hohe Börde
OT: Hermsdorf

Tel.: 039206/ 6 22 34
Fax: 039206/ 6 22 35
Email: info@pss-mdbk.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(gemäß §27a Umsatzsteuergesetz) DE139301176

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§8. Zusatzbestimmung
(1) Wir behalten uns vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. Die anderen Bestimmungen und insbesondere der Vertrag werden dadurch nicht nichtig und behalten weiterhin Bestandskraft. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren AGBs bedürfen immer der Schriftform und dessen Bestätigung.

Stand 12/2019